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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

DWORA Facility, Inhaber Sven Dworatzek,
Bonsmannstr. 14 B, 58099 Hagen,

— nachfolgend „Auftragnehmer“ —

und dem jeweiligen Kunden über Dienstleistungen im Bereich Immobilienservice, Gebäudereinigung, Instandhaltung, Reparaturen, Trockenbau, Innenausbau, Spachtelarbeiten, Dachreinigung und Dachversiegelung.

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2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines schriftlichen Angebots

  • Auftragsbestätigung

  • mündliche Vereinbarung

  • Beginn der Arbeiten auf Wunsch des Kunden

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

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3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus:

  • dem individuellen Angebot

  • der Auftragsbestätigung

  • ergänzenden Vereinbarungen

Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der Vereinbarung.

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4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  • Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  • Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.

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5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • Zugang zur Immobilie gewährt wird

  • Strom und Wasser verfügbar sind

  • Arbeitsbereiche frei zugänglich sind

  • Gefahrenquellen vorab mitgeteilt werden

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

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6. Termine und Ausführung

Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.

Witterungsbedingungen, Materialengpässe oder unvorhersehbare Ereignisse können Terminverschiebungen erforderlich machen.

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7. Abnahme und Gewährleistung

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die Abnahme durch den Kunden.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

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8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

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9. Kündigung

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten zu vergüten.

 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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